Casino Innsbruck
Casino Innsbruck

Dieses Dokument beschreibt die Spielerschutzgrundsätze und Maßnahmen im Casino Innsbruck.

Verantwortungsvolles Spielen im Casino Innsbruck

1. Grundsatz und Geltungsbereich

Im Casino Innsbruck gilt ein verantwortungsvoller Umgang mit Glücksspiel und Wetten. Dieses Dokument beschreibt die Grundsätze, Maßnahmen und Pflichten, die im Rahmen des Spielerschutzes anzuwenden sind. Die beschriebenen Regelungen betreffen alle Personen, die Angebote des Casino Innsbruck nutzen oder nutzen möchten.

Verantwortungsvolles Spielen bedeutet, dass Glücksspiel als Freizeitaktivität verstanden wird und nicht als Einkommensquelle oder als Mittel zur Bewältigung persönlicher oder finanzieller Probleme. Spielerinnen und Spielern wird der Zugang zu Informationen, Schutzmaßnahmen und externen Hilfsangeboten ermöglicht.

2. Altersgrenzen und Zugangsvoraussetzungen

Der Zugang zu Glücksspielangeboten ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Diese Altersgrenze gilt ohne Ausnahme für alle Bereiche und Angebote.

Beim Betreten des Casinos ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gästedatenbank erfasst. Personen, die kein gültiges Ausweisdokument vorlegen können oder das Mindestalter nicht erreicht haben, wird der Zutritt verweigert.

Die Alterskontrolle erfolgt bei jedem Besuch. Eine einmalige Prüfung bei der Erstregistrierung ersetzt nicht die Kontrolle bei nachfolgenden Besuchen.

3. Selbstausschluss und Spielsperren

Personen, die ihren Zugang zu Glücksspielangeboten einschränken oder vollständig unterbinden möchten, haben die Möglichkeit, einen Selbstausschluss zu beantragen. Casino Innsbruck setzt entsprechende Sperren um und stellt sicher, dass gesperrten Personen kein Zugang zu den betroffenen Angeboten gewährt wird.

Ein Selbstausschluss kann auf eigenen Wunsch oder auf Veranlassung des Casinos erfolgen, wenn Anzeichen für problematisches Spielverhalten festgestellt werden. Die Sperre wird in der Gästedatenbank vermerkt und bei jedem Einlass überprüft.

Für Fragen zum Selbstausschluss oder zur Aufhebung einer bestehenden Sperre steht das Personal vor Ort zur Verfügung. Anfragen können auch schriftlich oder telefonisch gestellt werden.

4. Erkennung und Prävention von problematischem Spielverhalten

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Casino Innsbruck werden regelmäßig darin geschult, Anzeichen von problematischem Spielverhalten zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Die Schulungen sind verpflichtend für alle neuen Mitarbeitenden und werden fortlaufend aktualisiert.

Zu den Warnsignalen, auf die das Personal achtet, gehören unter anderem:

  • Verlängerung des Spiels über die ursprünglich geplante Zeit hinaus
  • Versuch, Verluste durch weiteres Spielen auszugleichen
  • Vernachlässigung sozialer oder beruflicher Verpflichtungen zugunsten des Spielens
  • Anzeichen von emotionalem Stress im Zusammenhang mit dem Spielverhalten

Wenn Mitarbeitende entsprechende Beobachtungen machen, haben sie die betroffene Person diskret auf Hilfsangebote hinzuweisen und gegebenenfalls interne Schutzmaßnahmen einzuleiten.

5. Informationspflichten und Transparenz

Casino Innsbruck stellt Informationsmaterialien zum Thema Spielerschutz bereit. Diese umfassen Hinweise zu Risiken des Glücksspiels, Selbsttests zur Einschätzung des eigenen Spielverhaltens sowie Kontaktdaten externer Beratungs- und Behandlungseinrichtungen.

Die Informationen sind im Casino zugänglich und werden auf Anfrage ausgehändigt. Spielerinnen und Spieler werden nicht zu übermäßigem Spielen animiert. Werbemaßnahmen des Casino Innsbruck richten sich nicht an Personen, die als gefährdet oder suchtgefährdet einzustufen sind.

6. Externe Hilfsangebote

Für Personen, die Unterstützung im Zusammenhang mit Glücksspiel suchen, stehen in Österreich folgende Anlaufstellen zur Verfügung:

  • Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304 (gebührenfrei, österreichweit)
  • E-Mail Spielerschutz: [email protected]
  • Webportal Spielerschutz: playsponsible.at

Die Hotline ist kostenlos erreichbar und bietet vertrauliche Beratung für Betroffene sowie deren Angehörige. Die Inanspruchnahme dieser Angebote wird empfohlen, wenn Zweifel am eigenen Spielverhalten bestehen.

Darüber hinaus verweist das Casino Innsbruck auf die Informationsangebote des österreichischen Sozialministeriums zum Thema Spielsucht als Verhaltenssucht sowie auf lokale Beratungsstellen in Tirol.

7. Verantwortung der Spielerinnen und Spieler

Spielerinnen und Spieler sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu ihrer Person zu machen und gültige Ausweisdokumente vorzulegen. Die Nutzung von Angeboten des Casino Innsbruck durch gesperrte Personen oder Minderjährige ist untersagt.

Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden oder unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen stehen, sind angehalten, auf das Spielen zu verzichten. Casino Innsbruck behält sich vor, Personen in solchen Situationen den Zugang zu verweigern.

8. Regulatorischer Rahmen

Das Glücksspielangebot in Österreich unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Die gesetzlichen Grundlagen für den Spielerschutz ergeben sich aus dem österreichischen Glücksspielgesetz. Casino Innsbruck handelt im Einklang mit diesen Vorgaben und arbeitet mit den zuständigen Behörden zusammen.

9. Kontakt

Für Fragen zu Spielerschutzmaßnahmen, Selbstausschluss oder Informationsmaterialien kann das Casino Innsbruck direkt kontaktiert werden. Anfragen werden vertraulich behandelt.

  • Spielerschutz-Hotline (Österreich): 0800 202 304 (gebührenfrei)
  • E-Mail: [email protected]
  • Webportal: playsponsible.at